Novemberpogrome – 1938

In der Nacht vom  9. auf den 10. November 1938,  vor 80 Jahren, fanden die Novemberpogrome statt. Sie waren vom nationalsozialistischen Regime organisierte und gelenkte Gewaltmaßnahmen gegen Juden im gesamten Deutschen Reich.

Dabei wurden vom 7. bis 13. November 1938 etwa 400 Menschen ermordet oder in den Suizid getrieben. Über 1.400 Synagogen, Betstuben und sonstige Versammlungsräume sowie tausende Geschäfte, Wohnungen und jüdische Friedhöfe wurden zerstört. Ab dem 10. November wurden ungefähr 30.000 Juden in Konzentrationslagern inhaftiert, von denen Hunderte ermordet wurden oder an den Haft Folgen starben.
Die Pogrome markieren den Übergang von der Diskriminierung der deutschen Juden seit 1933 zur systematischen Verfolgung, die knapp drei Jahre später in den Holocaust mündete.

Die Novemberpogrome 1938 steigerten den staatlichen Antisemitismus zur Existenzbedrohung für die Juden im ganzen Deutschen Reich. Entgegen der NS-Propaganda waren sie keine Reaktion des „spontanen Volkszorns“ auf die Ermordung eines deutschen Diplomaten durch einen Juden. Sie sollten vielmehr die seit Frühjahr 1938 begonnene gesetzliche „Arisierung“, also die Zwangsenteignung jüdischen Besitzes und jüdischer Unternehmen planmäßig beschleunigen, mit der auch die deutsche Aufrüstung finanziert werden sollte. Der Zeitpunkt der Pogrome hing eng mit Hitlers Kriegskurs zusammen.

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Als die Synagogen brannten – Die Novemberpogrome 1938 (Doku)

 

Die Arisierung

Arisierung oder „Entjudung“ nannten die Nationalsozialisten die Verdrängung von Juden und „jüdischen Mischlingen“ aus Handel, Gewerbe, Wohnungen, Häusern und Wissenschaft im Sinne der Nürnberger Gesetze. Sie fand von 1933 bis 1945 im Deutschen Reich sowie angeschlossenen und besetzten Ländern statt und wird heute in der Regel als „Raub“ eingeordnet. Meist wurde sie zwar in Form als formell ordnungsgemäßer „Verkauf“ inszeniert, dieser geschah jedoch unter erheblichen faktischen und/oder behördlichen Zwängen, sodass der Verkäufer nur selten einen angemessenen Preis erzielen konnte. Dadurch kam es zu erheblichen Arisierungs-„Gewinnen“ zugunsten einzelner Personen.
Von den oft unter Zwang erfolgten Verkäufen zu unterscheiden ist die Konfiszierung jüdischen Eigentums zugunsten des Staates, die teilweise parallel erfolgte und die freiwilligen Notverkäufe der Betroffen, um den Zwangsmaßnahmen zuvorzukommen; oft auch in Zusammenhang mit der Vorbereitung und Finanzierung einer Emigration.
Arisierung und Konfiszierung waren Teil der Judenverfolgung im Deutschen Reich. Ein Teil der im Deutschen Reich als Juden Verfolgten emigrierte ins Ausland; bei einem anderen Teil misslang die Flucht auf Grund bürokratischer Hürden (z. B. steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung) des NS-Regimes oder aufgrund von Problemen bei der Ausstellung von Einreise-Visa. Ein weiterer Teil entschied sich gegen eine Flucht oder hatte nicht die finanziellen Mittel dazu. Die meisten Nicht-Emigrierten wurden nach Kriegsbeginn in ein Vernichtungslager im Osten deportiert und dort ermordet.
Außerdem wurde und wird der Begriff auch verwendet, um die Vertreibung oder Vernichtung jüdischer Kulturschaffender und Wissenschaftler zu benennen. Attraktive bzw. begehrte Positionen (z. B. Stellen als Professoren an Universitäten oder Dirigenten) wurden mit Nichtjuden besetzt, nachdem der vorherige jüdische Stelleninhaber die Position nicht mehr innehatte (Kündigung, vorzeitige Versetzung in den Ruhestand oder anderes).
Für Arisierung und Konfiszierung wurden entsprechende Gesetze und Verordnungen erlassen.

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Arisierung auf österreichisch

Auch in Österreich wurde Arisiert.

Nach dem 12. März 1938 wurden Juden durch die Stadtbevölkerung in beispielloser Weise entrechtet, erniedrigt, vernichtet, beraubt. Nicht nur Private profitierten davon, sondern auch die öffentliche Hand. Nach 1945 jedoch herrschte in der öffentlichen Meinung die Einstellung vor, Österreich wäre als „erstes Opfer Hitler-Deutschlands“ zu betrachten. Anders als in der Bundesrepublik, wo für konkrete Schäden detaillierte „Wiedergutmachungszahlungen“ in beträchtlicher Höhe geleistet wurden, geschah dies in Österreich nicht. Stattdessen beherrscht bis zum heutigen Tag eine Frage die Debatte um Enteignung und Restitution: Wer ist eigentlich ein „richtiges“ Opfer, wem steht diese Bezeichnung zu? Die Auseinandersetzung mit Österreichs NS-Vergangenheit ist immer noch lückenhaft. Allzu oft wird nicht nur die Existenz der Täter geleugnet, sondern auch die ihrer Opfer. Den solchermaßen totgeschwiegenen Betroffenen fällt die Verständigung mit den Wienern nicht leicht. Jedes Restitutionsbemühen aber steht damit vor einem unüberwindbaren Hindernis, denn: Kein „Opfer“ ohne „Täter“.

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Die Roma

Während dem NS – Regime wurden auch politisch anders Denkende, Homosexuelle und Roma verhaftet und in die KZ geschickt.

Als die  „Nürnberger Rassengesetzen“ 1935 in Kraft treten werden die Roma als „rassisch minderwertig“ bezeichnet und verlieren auch alle staatsbürgerlichen Rechte, wie z.B. das Wahlrecht. 1936, also noch vor dem „Anschluss“ Österreichs ans Deutsche Reich, wird in Wien die „Zentralstelle zur Bekämpfung des Zigeunerunwesens“ eingerichtet. Der „Zigeunerforscher“ Robert Ritter versucht, die Erblichkeit kriminellen und „asozialen“ Verhaltens, das den Roma unterstellt wird, wissenschaftlich nachzuweisen. Tobias Portschy, vor dem „Anschluss“ illegaler NS-Gauleiter des Burgenlands und späterer stellvertretender Gauleiter der Steiermark, veröffentlicht 1938 seine „Denkschrift zur Zigeunerfrage“3 , in der er Roma als „Totengräber des nordischen Blutes“ und „orientalische Pestträger“ bezeichnet (Portschy 1938: 1, 4).

Den Roma im Burgenland wird daraufhin der Schulbesuch verboten, das Wahlrecht entzogen und sie werden zur Zwangsarbeit verpflichtet.

Das Vorgehen gegen die Roma im Burgenland wirkt beispielgebend für den weiteren Umgang mit Roma im Deutschen Reich. Ebenfalls im Jahr 1938 kündigt Heinrich Himmler „die Regelung der Zigeunerfrage aus dem Wesen der Rasse“ heraus an. Noch im selben Jahr finden die ersten Deportationen von Roma in Konzentrationslager statt. Laut dem „Festsetzungserlass“ von Himmler und Heydrich ist es Roma nunmehr verboten, ihre Wohnorte zu verlassen, anderenfalls erfolgt die sofortige Einweisung in ein KZ.

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Internationaler Holocaust Gedenktag

72 Jahre nach Kriegsende darf es kein Wiedererstarken von Ideologien der Ungleichwertigkeit geben!
Deshalb gedenkt man am 27.Jänner 2017 der Befreiung der Konzentrations- und Vernichtungslager des NS-Regimes durch die Rote Armee.
Wo?
Heldenplatz von 10:00 Uhr bis 11:00 Uhr